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   BGH, 29.04.1981 - 5 StR 187/81   

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https://dejure.org/1981,837
BGH, 29.04.1981 - 5 StR 187/81 (https://dejure.org/1981,837)
BGH, Entscheidung vom 29.04.1981 - 5 StR 187/81 (https://dejure.org/1981,837)
BGH, Entscheidung vom 29. April 1981 - 5 StR 187/81 (https://dejure.org/1981,837)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Konkurrenzen zwischen Betäubungsmitteldelikten - Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln als Auffangtatbestand - Verdrängung durch den Tatbestand der verbotenen Einfuhr von Betäubungsmitteln - Vorliegen der Voraussetzungen einer Steuerhehlerei - Konkurrenzverhältnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 352
  • StV 1981, 625
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.09.1976 - 4 StR 198/76

    Antrag auf Aufhebung einer bestimmten Auflage des Haftverschonungsbeschlusses vor

    Auszug aus BGH, 29.04.1981 - 5 StR 187/81
    Das Landgericht hat übersehen, daß der Tatbestand des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln (§ 11 Abs. 1 Nr. 6 b BetmG) als reiner Auffangtatbestand nicht nur von dem unerlaubten Erwerb (BGH, Beschluß vom 6.Mai 1975 - 1 StR 119/75; Urteil vom 30.September 1976 - 4 StR 198/76), sondern auch von der verbotenen Einfuhr von Betäubungsmitteln(BGHSt 25, 385 [BGH 16.01.1974 - 2 StR 514/73]) verdrängt wird.
  • BGH, 16.01.1974 - 2 StR 514/73

    Einfuhr - Durchfuhr - Cannabis - Rauschgift - Besitz von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 29.04.1981 - 5 StR 187/81
    Das Landgericht hat übersehen, daß der Tatbestand des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln (§ 11 Abs. 1 Nr. 6 b BetmG) als reiner Auffangtatbestand nicht nur von dem unerlaubten Erwerb (BGH, Beschluß vom 6.Mai 1975 - 1 StR 119/75; Urteil vom 30.September 1976 - 4 StR 198/76), sondern auch von der verbotenen Einfuhr von Betäubungsmitteln(BGHSt 25, 385 [BGH 16.01.1974 - 2 StR 514/73]) verdrängt wird.
  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 259/62

    Beihilfe zur Ermordung von als Arbeiter zur "Enterdung" herangezogenen Juden im

    Auszug aus BGH, 29.04.1981 - 5 StR 187/81
    Das Tatverhältnis ist bei jedem Mittäter nach seinem eigenen Tatbeitrag zu beurteilen (BGH bei Dallinger MDR 1976, 14; BGH, Urteil vom 18.Oktober 1977 - 5 StR 291/77).
  • BGH, 06.05.1975 - 1 StR 119/75

    Abgrenzung zwischen Eigenverbrauch und Weiterveräußerung von Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 29.04.1981 - 5 StR 187/81
    Das Landgericht hat übersehen, daß der Tatbestand des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln (§ 11 Abs. 1 Nr. 6 b BetmG) als reiner Auffangtatbestand nicht nur von dem unerlaubten Erwerb (BGH, Beschluß vom 6.Mai 1975 - 1 StR 119/75; Urteil vom 30.September 1976 - 4 StR 198/76), sondern auch von der verbotenen Einfuhr von Betäubungsmitteln(BGHSt 25, 385 [BGH 16.01.1974 - 2 StR 514/73]) verdrängt wird.
  • BGH, 02.09.1980 - 5 StR 284/80

    Absehen von einer kommissarischen Zeugenvernehmung im Ausland - Auswirkungen des

    Auszug aus BGH, 29.04.1981 - 5 StR 187/81
    Das war auch deshalb erforderlich, weil nicht nur die Urteilsgründe, sondern auch die Urteilsformel erkennen lassen muß, gegen welchen Straftatbestand des Betäubungsmittelgesetzes der Angeklagte verstoßen hat (BGH, Urteil vom 2.September 1980 - 5 StR 284/80; Beschluß vom 27.Januar 1981 - 5 StR 756/80).
  • BGH, 27.01.1981 - 5 StR 756/80

    Notwendigkeit einer Schuldspruchberichtigung

    Auszug aus BGH, 29.04.1981 - 5 StR 187/81
    Das war auch deshalb erforderlich, weil nicht nur die Urteilsgründe, sondern auch die Urteilsformel erkennen lassen muß, gegen welchen Straftatbestand des Betäubungsmittelgesetzes der Angeklagte verstoßen hat (BGH, Urteil vom 2.September 1980 - 5 StR 284/80; Beschluß vom 27.Januar 1981 - 5 StR 756/80).
  • BGH, 18.10.1977 - 5 StR 291/77

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Betruges und wegen gemeinschaftlicher

    Auszug aus BGH, 29.04.1981 - 5 StR 187/81
    Das Tatverhältnis ist bei jedem Mittäter nach seinem eigenen Tatbeitrag zu beurteilen (BGH bei Dallinger MDR 1976, 14; BGH, Urteil vom 18.Oktober 1977 - 5 StR 291/77).
  • BGH, 27.02.2008 - 2 StR 593/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; unerlaubte Einfuhr von

    Der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge tritt zwar nicht hinter der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zurück, aber hinter der täterschaftlichen bewaffneten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (vgl. u. a. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 2; BGH NStZ 1981, 352, 353).
  • BGH, 11.11.2009 - 2 StR 429/09

    Bewaffnete Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Konkurrenzen);

    Der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge tritt hinter der täterschaftlichen bewaffneten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zurück (vgl. BGH NStZ 1981, 352, 353; StraFo 2008, 254; Weber aaO).
  • BGH, 04.03.1988 - 2 StR 447/87

    Einfuhr und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Des weiteren spricht angesichts der nicht ganz unerheblichen Menge des Rauschgifts, das der Angeklagte im Januar 1986 besaß, und angesichts des Auffindungszeitpunktes vieles dafür, daß es sich auch dabei um (Rest)Bestände des von ihm nach dem landgerichtlichen Urteil zum Weiterverkauf beschafften Haschischs und Kokains gehandelt hat, zumal das Amtsgericht diese Betäubungsmittel offenbar nicht als Teil des ab Anfang 1985 unentgeltlich erworbenen Stoffes angesehen hat, da sonst die Begehungsform des Besitzes in der des Erwerbs aufgegangen wäre (vgl. z.B. BGH, Beschluß vom 4. Dezember 1974 - 2 StR 583/74 - BGH NStZ 1981, 352; BGH Strafverteidiger 1982, 401).
  • BayObLG, 22.03.1991 - RReg. 1 St 240/90

    Strafprozeßrecht: Strafklageverbrauch

    Bei diesem Delikt handelt es sich nämlich lediglich um einen reinen Auffangstatbestand (BGH StV 1981, 625 ).
  • BGH, 11.08.1992 - 5 StR 283/92

    Konkurrenz von unerlaubtem Erwerb und unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln

    Der unerlaubte Erwerb von Betäubungsmitteln verdrängt den Tatbestand des unerlaubten Besitzes (BGH NStZ 1981, 352; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 2; Körner BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 607).
  • BGH, 16.06.1983 - 2 StR 181/83

    Bedeutung des Besitzes von Betäubungsmitteln für die Bestrafung wegen unerlaubten

    Zu ändern war der Schuldspruch nur insoweit, als die Strafkammer den Angeklagten wegen Erwerbs und Besitzes von Heroin verurteilt hat: sie hat dabei übersehen, daß der Besitz des Betäubungsmittels in seinem unerlaubten Erwerb aufgeht (vgl. z.B. BGH Beschl. v. 4. Dezember 1974 - 2 StR 583/74 - BGH NStZ 1981, 352; BGH Strafvert. 1982, 401).
  • BGH, 19.08.1982 - 1 StR 87/82

    Besitz von Betäubungsmitteln in den Begehungsformen der Abgabe und des

    Einigkeit besteht darüber, daß die Erfüllung des Tatbestandes des § 11 Abs. 1 BtMG a.F. durch Besitz in den Begehungsformen der Abgabe und des Handeltreibens aufgeht, soweit sich Abgabe und Handel auf die Menge beziehen, die der Täter in Besitz hat (BGHSt 25, 290; Beschl. v. 29.4.1981 - 5 StR 187/81; Schmidt MDR 1978, 5).
  • BGH, 11.09.1981 - 2 StR 472/81

    Voraussetzungen für die Annahme einer Fortsetzungstat bei Verstößen gegen das

    Bei der neuen Entscheidung wird gegebenenfalls zu berücksichtigen sein, daß beim Erwerb von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch der anschließende Besitz gegenüber der Begehungsform des Erwerbs zurücktritt und deshalb nicht Gegenstand gesonderter Verurteilung sein kann (BGH, Beschluß vom 6. Mai 1975 - 1 StR 119/75 - Urteil vom 30. September 1976 - 4 StR 198/76 - und Beschluß vom 29. April 1981 - 5 StR 187/81 -).
  • BGH, 15.02.1990 - 2 StR 40/90

    Betäubungsmittelbesitz - Handeltreiben - Betäubungsmittelerwerb - Verminderte

    Der Besitz von Betäubungsmitteln tritt sowohl hinter das Handeltreiben als auch hinter den Erwerb zurück (vgl. u.a. BGH NStZ 1981, 352).
  • BGH, 25.08.1988 - 1 StR 409/88

    Verwerfung der Revision

    Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mosbach vom 23. März 1988 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO); doch wird der gegen den Angeklagten W. ergangene Schuldspruch dahin geändert, daß die Verurteilung wegen tateinheitlichen Besitzes entfällt (vgl. BGB NStZ 1981, 352).
  • BGH, 14.07.1981 - 5 StR 379/81

    Notwendigkeit der Erkennbarkeit des Verstoßes gegen einen Straftatbestand in der

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